Obwohl überall die Sporthalllen geschlossen sind, wird in Niedersachsen das sportpraktische Abitur durchgeführt. Die Durchführungspflicht basiert auf einem Erlass des Kultusministeriums vom 23. April und stellt für Prüflinge und Prüfer eine besondere Herausforderung dar. Die Übungsteile müssen unter strikter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Schutzregeln durchgeführt werden. Ursprünglich vorgesehene Übungsteile, in denen es hätte zu Körperkontakt kommen können, müssen – sinnvoll – ersetzt werden. Nicht ganz leicht, zum Beispiel in Mannschaftssportarten. An der HNG sind neben den allseits bekannten Hygiene- und Schutzregeln die sportartenspezifischen Übergangsregegeln der Spitzensportverbände des Deutschen Olympischen Sportbundes Grundlage der Prüfungen und Übungszeiten. In enger Abstimmung mit dem Fachbereich Sport der Stadt Wolfsburg wurden den Schülerinnen und Schülern beaufsichtigte Übungszeiten einberaumt, die den Prüflingen die per Erlass vorgegebene Möglichkeit einer sportpraktischen Vorbereitung geben.
Foto: C. Meyer