Bibliothek: Ende der automatischen Leihfristverlängerung

Seit Beginn des letzten Lockdowns im November 2020 verlängert das Team der Stadtbibliothek Wolfsburg immer wieder automatisch die Leihfristen entliehener
Medien für ihre Nutzenden. Mit der Teilöffnung der Zentralbibliothek im Alvar Aalto-Kulturhaus seit dem 10. März (Mi, Sa 10-14, Do 10-18 Uhr) wechselt die Bibliothek nun schrittweise in den regulären Ausleihbetrieb zurück. Über den Fensterservice besteht die Möglichkeit der Medienrückgabe und -abholung weiterhin Mo, Di, Fr 10-18 Uhr.

Im Szenario A der Schulen haben Schülerinnen und Schüler nun wieder die Möglichkeit, die Lernzentren rechtzeitig zur Rückgabe zu nutzen.

Die Stadtbibliothek weist die Bibliotheksnutzenden darauf hin, wieder eigenverantwortlich auf die Einhaltung der Leihfristen ihrer entliehenen Medien zu achten. Für verspätet zurückgegebene Medien werden ab Montag, 21. Juni 2021, wieder die regulären Versäumnisgebühren berechnet, die dann direkt in der Stadtbibliothek zu entrichten sind. Zu zahlen sind auch Gebühren für Leihfristüberschreitungen, die vor dem Lockdown angefallen sind.

Leihfristenverlängerung und Übersicht über das Konto (Mit Benutzernummer und Passwort):

–              Onlinekatalog (https://ebibliothek.stadt.wolfsburg.de/ )

–              Bibliotheks-App „Stadtbibliothek Wolfsburg“

Beauftragung der Stadtbibliothek zur Leihfristverlängerung:

–              Persönlich und  telefonisch (05361-282530)

–              Mail (stadtbibliothek@stadt.wolfsburg.de bzw. slz-vorsfelde@stadt.wolfsburg.de)